In der Bedienungsanleitung zum Telekom-Router „Speedport“*
steht im Kapitel „Sicherheitshinweise und Datensicherheit“
folgende Warnung zur WLAN-Strahlung: „Die integrierten
Antennen Ihres Speedports senden und empfangen Funksignale
bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden
Sie das Aufstellen Ihres Speedports in unmittelbarer
Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung
durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.
doch wo in einer Wohnung kann dann der Router überhaupt aufgestellt werden?
Wie verhält es sich mit WLAN in Klassenzimmern, Krankenhäusern,
Zugabteilen, Hotels und allgemein am Arbeitsplatz?
Wird da die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering
wie möglich gehalten? Unabhängige Studien bestätigen,
dass WLAN-Strahlung Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen,
Herzrhythmusstörungen bis hin zu Krebs auslösen kann.
Möchte sich die Telekom mit diesen schwammigen Warnungen
klammheimlich von längst entstandenen Gesundheitsschäden
durch WLAN absichern?